Geschäftsreise nach Brasilien

Geschäftsreise nach Brasilien und Ich frage mich was da auf mich zukommt ??? Geschäftsreisen können anstrengend werde, wenn man die Kultur nicht kennt.

Praktische Hinweise für Brasilien

Einreise

Bei Aufenthalt bis zu 90 Tage können Touristen  mit deutschem Reisepass ohne vorherige Einholung eines Visums einreisen. Der deutsche Kinderausweis wird anerkannt.

Einreisekarten und Stempel werden am Flughafen erteilt. Die Einreisekarte sollte vom Pass getrennt aufbewahrt werden, damit auch bei Passverlust die legale Einreise nachgewiesen werden kann. Die 90-Tage-Frist kann bei Bürgern eines EU-Staates nicht verlängert werden.

Für einen Aufenthalt von mehr als 90 Tagen in Brasilien benötigen EU-Bürger eine Aufenthaltserlaubnis, die in Form eines befristeten Visums (Zeitvisums) oder eines Dauervisums erteilt werden kann. Die Vergabe von Aufenthaltserlaubnissen wird heute aber zunehmend restriktiv gehandhabt.
Deutsche Staatsangehörige benötigen für Geschäftsreisen  (zwecks Marktanalyse, Verhandlungen, Messebesuch etc., solange sie nicht in Brasilien entgolten werden) kein Visum. Sie können mit dem Reisepass einreisen und müssen auf dem Ein- und Ausreiseformular die Option "Business" ankreuzen. Auf dieser Grundlage dürfen sie sich bis zu 90 Tage in einem Jahr in Brasilien aufhalten.

Währung

Die Währung Brasiliens ist der Real “R$”. An Papiergeld gibt es Scheine von 1, 5, 10, 50 und 100 Reais und Münzen von 1 Real und 5, 10, 15, 25 und 50 Centavos (Cents).

Zollbestimmungen

Die Einfuhr  von Gegenständen des persönlichen Bedarfs (wie Kleidung, Schuhe, Kosmetika, Körperpflegemittel, Bücher etc.) im Wert von umgerechnet 500 US-Dollar (bei Einreise auf dem Luft- oder Seeweg) bzw. 300 US-Dollar (bei Einreise auf dem Landweg) ist zollfrei möglich. Darüber hinaus dürfen bestimmte Mengen von Produkten, die in Duty-Free-Shops gekauft wurden, ebenfalls zollfrei eingeführt werden, sofern sie einen Gesamtwert von 500 US-Dollar nicht übersteigen.

Geschäftsreisende “Warenmuster”

Bei der Einfuhr von Mustern ohne Handelswert wird in Brasilien kein Einfuhrzoll erhoben. Als Muster ohne Handelswert werden nur solche Muster betrachtet, deren Menge, Fragmente oder Teile absolut notwendig sind, um die Natur, Art und Qualität der entsprechenden Ware erkennen zu können. Internationale Postsendungen werden dann als ohne Handelswert angesehen, wenn ihr Inhalt für keinen gewinnbringenden Zweck geeignet ist und ihr FOB-Wert 10 US$ nicht übersteigt.

Industriegüter, die als Modelle dienen, können zunächst für ein Jahr zollfrei eingeführt werden; diese Frist kann auf bis zu fünf Jahre verlängert werden. Eine temporäre zollfreie Einfuhr ist auch für Musterkollektionen, die für Handelsvertreter bestimmt sind, sowie für Muster mit Handelswert möglich. Die Liste der vorübergehend zollfrei einzuführenden Waren (Declaração de bagagem) muss vom für den Wohnsitz des Exporteurs bzw. Reisenden zuständigen brasilianischen Konsulat beglaubigt sein. Nach Ablauf der genehmigten Frist müssen die Waren innerhalb von 30 Tagen wieder ausgeführt werden. Die nicht zollpflichtigen Warenmustersendungen sollten mit "Amostra Gratis" gekennzeichnet sein.

Geschäftsreise nach Brasilien

Unser Service für Ihre Brasilien Geschäftsreise:

Begleitung vor Ort

Messeplanung und Vorbereitung

Ãœbersetzungsservice (staatlich anerkannter Ãœbersetzer)

u. v. m.

Schreiben Sie uns und wir unterbreiten Ihnen gerne eine Angebot

Kontakt e-mail an

info@mm-brasil.com

Whatsapp

+55 71 9 8791 2606

www.brasil-travel.de

Günstige Flüge finden Sie bei:

- - -

Urlaub in Bahia - Ihr Brasilien Urlaub

Geschäftsreise